Jagdgesellschaft

Hubertuskapelle

HELFEN

Österreichs Jägerinnen und Jäger kümmern sich als „Helfer der Natur“ in vielfältiger Weise um das Wild: Sie sorgen für Arterhaltung, genügend Ruhe und für die Verbesserung von Lebensraum und Lebensumständen der Wildpopulation. Unsere Jagdgesetze verpflichten Jäger, das Wild vor vorsätzlicher Beunruhigung und jeder Verfolgung zu schützen.


AUFKLÄREN

Jäger klären auf und haben dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Personen und erholungssuchende Naturnutzer – wie z.B.: Wanderer, Mountainbiker, etc. – das Jungwild nicht berühren und das Wild nicht füttern. Das bedeutet natürlich nicht, Naturnutzer aus dem Wald auszusperren: vielmehr klären Jägerinnen und Jäger auf, wie und wo auf die Bedürfnisse der Wildtiere Rücksicht zu nehmen ist.


REGULIEREN

Nur wenige wissen, dass die Jägerschaft eine viel größere Zahl von Tierarten schützt, als sie bejagt. Zunächst wird unterschieden, welche Wildtiere bejagt werden bzw. bejagt werden müssen und solche, die nicht bejagt – bzw. ganzjährig geschont werden. So schreiben zum Beispiel Behörden vor, wie viel Reh– oder Rotwild in den Bezirken erlegt werden muss. Diese sogenannten Abschusspläne folgen dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Das bedeutet, dass nicht mehr Wild entnommen werden darf, als zuwächst. Die Bejagung selbst macht nur einen Bruchteil der Tätigkeiten des Jägers aus.


AUF SCHONZEITEN ACHTEN

Schonzeiten sind jene Zeiten, in denen das jagdbare Wild weder gejagt noch gefangen werden darf. Das ist eine der zentralen Maßnahmen der Wildhege. Unter „Wildhege“ versteht die Jägerschaft den Sammelbegriff für alle Maßnahmen zur Erhaltung eines im Verhältnis zu Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ausgewogenen, standortgerechten, gesunden und artenreichen Wildbestandes. Jägerinnen und Jäger achten darauf, dass die gesetzlich vorgegebenen Schon- und Abschusszeiten genau eingehalten werden.


HEGEPFLICHT
 Im Rahmen der Hegepflicht setzen Jäger Maßnahmen, die die Lebensgrundlagen des Wildes sichern und verbessern. So schützen Jägerin und Jäger das Wild vor vorsätzlicher Beunruhigung und Verfolgung, zum Beispiel durch streunende Hunde. Sie versuchen aufzuklären, wie und wo auf die Bedürfnisse der Wildtiere Rücksicht zu nehmen ist. Außerdem achten sie darauf, dass Wildkrankheiten reduziert werden, was eine wichtige Voraussetzung für eine artenreiche, wildlebende Tierwelt ist.


ARTGERECHT FÜTTERN & WILDSCHÄDEN VERMEIDEN
 Jäger sorgen dafür, dass Wildtiere möglichst wenig Schaden in Wald, Feld und Weingarten anrichten. In Notzeiten füttern Jägerinnen und Jäger das Wild artgerecht.

Was tun bei einem WILDUNFALL auf der Straße?
 
Viele Fahrer wissen nicht, wie sie bei einem Wildunfall vorgehen sollen. Oft sitzt der Schock tief und der erste Gedanke ist, wieder zu fahren. Dies ist falsch!
 Nach einem Wildunfall gilt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen, telefonisch Polizei oder örtliche Jägerschaft verständigen, verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren. Warten sie auf die Polizei und auf deren Anweisungen. Für die Kaskoversicherung wird unbedingt eine polizeiliche Meldebestätigung des Unfalls benötigt (Achtung: weiterfahren zu einer Polizeidienststelle und dort erst die Meldung machen kann zu Strafen führen). Wer verletzte oder getötete Wildtiere mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.

Der verständigte Jäger kümmert sich um das verletzte oder tote Tier.


NATUR & LEBENSRÄUME ERHALTEN
 Die Erhaltung naturnaher Lebensräume zählt ebenfalls zu den Aufgaben der Jägerschaft: sie erhält FeuchtbiotopeBrachflächen und Hecken und sorgt dafür, dass Wildwiesen, Wildäcker und Ökostreifen angelegt werden. 


Für das aktuell verfügbare Wildbret sowie für Vorbestellungen bitten wir um direkte Kontaktaufnahme per Telefon unter: +43 664/9333844