Wildbachbegehung

15.03.2024 13:15

Unsere Gemeinde ist laut Forstgesetz 1975 § 101 dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Wildbäche im Gemeindegebiet erkunden zu lassen und das Bachbett sowie den näheren Uferbereich auf Veränderungen oder Beeinträchtigungen (Holzablagerungen, Holzverklausungen, umgestürzte Bäume, verlandete Durchlässe etc.) zu kontrollieren. In Anbetracht der Zunahme von Starkniederschlagsereignissen und deren Intensität bzw. den daraus resultierenden Abflussmengen, ist dies eine wichtige Vorkehrung für den Schutz und die Sicherheit unserer Bevölkerung und ihrer Besitztümer. 

In unserer Gemeinde wird die Wildbachbegehung 2024 von einem Expertenteam der Firma umwelterkundung.at durchführt, welche im Zeitraum von 19.03. bis 21.03.2024 sämtliche Wildbäche auf Übelstände überprüfen wird. Die vorgefundenen Übelstände werden dokumentiert und den GrundstückseigentümerInnen anschließend schriftlich mitgeteilt. Diese sind dazu aufgefordert, Holz oder andere den Wasserlauf hemmende Gegenstände ehestmöglich zu beseitigen. Wir bitten die Wald- und GrundstückseigentümerInnen im Eigeninteresse bereits vor der Begehung bestehende Ablagerungen zu entfernen und zukünftig keine Ablagerungen mehr vorzunehmen. 

Im Sinne der Gefahren- und Katastrophenprävention bitten wir die BürgerInnen der Marktgemeinde Stratzing die Firma umwelterkundung.at bei der Wildbachbegehung zu unterstützen, indem Sie Ihnen den Zugang zu den Wildbächen gewähren und vorgefundene Übelstände ehestmöglich beseitigen.

Wir danken sehr herzlich!

                                                                                                    Logo Umwelterkundung


15.03.2024